Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist eine verhältnismäßig neuere Form der Versicherung. Es handelt sich bei einer Rechtsschutzversicherung dabei grundsätzlich um ein Versicherungsverhältnis in Form einer so genannten Individualversicherung – also vereinfacht formuliert einer privatrechtlich begründeten Versicherung. Der Gegenstand der Rechtsschutzversicherung sind dabei die Kosten, die beispielsweise bei einem Gerichtsprozess entstehen können, vor allem also Anwaltskosten, ebenso aber auch andere Kosten wie etwa Gerichtsgebühren, Sachverständigenhonorare und Ähnliches. Sehr empfehlenswert und auch angewendet wird eine sogenannte KFZ Rechtsschutzversicherung, die den Begünstigten in jeglicher Belange was das Auto angeht unterstützt.
Voraussetzung über eine Aktivierung des Versicherungsschutzes ist also stets ein so genannter Rechtsschutzfall. Dabei entspricht die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich dem Grundsatz der Spezialität des versicherten Risikos, mithin ist nicht jeder denkbare Rechtsstreit versichert, sondern nur bestimmte Rechtsgebiete oder Streitigkeiten bestimmter Art. Die genauen Bestandteile der Rechtsschutzversicherung können dabei durchaus auch – je nach Versicherer – unterschiedlich sein, somit sollte man genau abwägen, welche Bestandteile sind wirklich erforderlich und sinnvoll. Häufig finden sich etwa Selbstbeteiligungen in den Vertragsklauseln, während andere Rechtsschutzversicherung ohne eine solche Eigenleistung funktionieren. Unterschiede ergeben sich zum Beispiel auch hinsichtlich der Behandlung von Kautionen. Während diese von manchen Versicherungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro übernommen werden, verzichten andere Anbieter – gänzlich oder in der Höhe – auf diesen Bestandteil.